Mitglied werden

Stell dir vor, du brauchst Hilfe ... und keiner kommt?

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Der Wasserrettungsdienst in Bayern ist rein ehrenamtlich organisiert. Getreu dem Motto "Aus Spaß am Sport - aus Freude am Helfen" leisten die aktiven Wasserwachtler freiwillig und unentgeltlich an den Wochenenden Wachdienst an Seen und Flüssen. Wir sind zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird. Durch unsere Schnelleinsatzgruppe sind wir darüber hinaus rund um die Uhr, das ganze Jahr, über den Notruf 112 erreichbar.

Natürlich darf der Spaß dabei nicht zu kurz kommen. Jeder ist willkommen. Gemeinsam gestalten wir unsere Diensttage, haben Freude am, auf und im Wasser oder lassen den Tag bei einem schönen Grillabend am See ausklingen.

Werden auch Sie aktives Mitglied in der Wasserwacht Buch!

 

Sie wollen uns unterstützen, haben aber keine Zeit?

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Sie würden gerne helfen, haben aber einfach keine Zeit sich zu engagieren?

Werden Sie passives Mitglied und unterstützen Sie unsere ehrenamtliche Arbeit durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Mindestbeitrag beträgt 30,- Euro, darüber hinaus können Sie gerne selbst bestimmen, mit welcher Summe Sie uns unterstützen möchten.

Auch wenn unsere Aktiven ihren Dienst rein ehrenamtlich und damit kostenfrei erbringen, so müssen alle notwendigen Dinge bezahlt werden: Benzin für die Boote und Wartung der Motoren, Einsatzkleidung und Neoprenanzüge, medizinische Ausrüstung und Verbrauchsmaterial und die Ausbildung der Aktiven.

Solche laufenden Kosten lassen sich am besten durch laufende Einnahmen decken. Ca. 70% dieser jährlichen Ausgaben werden durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert. Da wir nur durch öffentliche Gelder nicht überleben können, brauchen wir Ihre Hilfe!

Vielen Dank für Ihren Beitrag! Er wird zu 100% für die Wasserrettung verwendet.

Helfen Sie uns, weiter die Sicherheit am Ammersee gewährleisten zu können!

 

Du bist noch unter 16 Jahre? Dann schau dir mal an, was die Jugend so macht!

Ihre Vorteile als Mitglied der Wasserwacht:

•    Unterstützung des örtlichen Wasserrettungsdienstes

•    Auslandsrückholung im Krankheitsfall (auch für Ehegatten und Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht)

•    Wahlrecht in unserer jährlichen Jahreshauptversammlung

•    Steuerliche Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags

 

Mitgliedsantrag