In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder das Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) abgeschlossen haben. Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
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Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
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Mittelschulabschluss oder höher
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einen Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentl. Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
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(bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
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Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentl. Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung