BRK Kreisbereitschaft Starnberg

Änderung der ABek

01.05.2017

Neue Regelungen für die Alarmierung betreffen auch die Rot-Kreuz-Bereitschaften.

Die Änderung der Alarmierungsbekanntmachung hat auch für unsere Bereitschaften im Landkreis große Bedeutung und verändert unsere Einsatztaktik grundlegend. Die Einsatzschwellen und -stichwörter wurden genauso überarbeitet wie die Funkrufnamen und die Ausrückeordnung.
Durch eine niedrigere Alarmschwelle werden unsere SEGn deutlich öfter ausgelöst werden als es bisher der Fall ist. Zur Umstellung müssen alle FMEs sowie die Alarmierung über RettAlarm umprogrammiert werden. Um zügig und effizient helfen zu können, werden wir nun als kleinere und flexiblere Einheiten eigenständig eingesetzt.
Diese Änderung betrifft nicht nur die Führungskräfte, sondern setzt auch voraus, dass jede einzelne Helferin und jeder einzelne Helfer die Fahrzeuge, die Digitalfunkgeräte inklusive Funkstati sowie die Ausrüstung des jeweiligen KTWs, MTWs, RTWs oder HvOs kennt und damit umgehen kann.


Redaktion: SVR